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Strafanzeige bezüglich Pestizidausbringung in Hammelspring

Aufzeichnungen ab Ende August 2012

letzte Aktualisierung (unten): 11. September 2017

Mein Name ist Gabriele Seydel. Vor 9 Jahren habe ich das Grundstück Etashof 1 in Hammelspring erworben, um mir hier eine Existenz aufzubauen.

Das Grundstück ist 1,5 ha groß und ich habe hier viel Mühe, Geld und Arbeit investiert.

Mittlerweile ist das Land biozertifiziert und ich lebe finanziell in erster Linie vom Verkauf von Wildkräutern, die auf meinem Hof wachsen.

Außerdem habe ich >40 "Gnaden"tiere, die hier leben: Ziegen, Gänse, Hühner, Kaninchen und eine Katze. Auch diese Tiere finanziere ich hauptsächlich über den Wildkräuterverkauf.

Außerdem betreibe ich hier eine Naturheilpraxis, unentgeltlich oder allenfalls auf Spendenbasis.

Den Hof umgeben zur West- und Südseite hin 53 ha bis vor kurzem ebenfalls biozertifiziertes Ackerland, welches bis Montag, den 20.8.2012 seit sieben Jahren ausschließlich mit Luzerne, Klee und Löwenzahn (plus Ackerkräutern) bewachsen war.

Am Rande dieses Ackers befindet sich einer meiner Ziegenausläufe.

Am Vormittag des 20. August gegen 9:30 Uhr wurde, ohne mich vorher darüber zu informieren, dieses Ackerland mit dem Totalherbizid "Figaro", einem Glyphosat-Präparat, flächendeckend totgespritzt. Meine Ziegen standen in ihrem Auslauf am Ackerrand. Ich kam zufällig dazu, als der Traktor mit dem Gerät zur Mittelausbringung bereits die erste Runde gedreht hatte. Es wehte ein schwacher Wind aus Richtung Westen, und es stank nach dem Mittel.

Ich habe etwa zwei Stunden gebraucht, um die Ziegen aus dem Auslauf in die Mitte des Hofes zu bringen, um sie vor weiterer Kontaminierung zu schützen. Zunächst habe ich allein versucht, die Tiere einzutreiben, da mir das aber nicht gelang, habe ich dann Bewohnerinnen von Etashof 4 dazu gebeten. Da hat es dann geklappt.

Noch während wir auf dem Feld mit den Ziegen beschäftigt waren, wurde der Wind stärker und damit auch der Gestank, in dem wir uns alle aufhielten. So gegen 12 bis 13 Uhr regnete es dann recht heftig. Das Netzmittel benötigt mindestens 6 Stunden, um das Glyphosat an das Blatt zu binden. Da aber erstens ein stärkerer Wind wehte, und es zweitens ca. 3 Stunden nach dem Spritzen stark regnete, kann davon ausgegangen werden, dass das ausgebrachte Mittel erstens ins Grundwasser und zweitens auf meinen Wildkräuterhof gelangt ist.

Am Montagabend des selben Tages begannen bei mir erste Krankheitssymptome in Form von verstopfter Nase, Hals- und Rachenschmerzen. Ab Dienstag wurden auch die Tiere krank, die am dichtesten am gespritzten Feld gestanden hatten. Am Dienstagabend verstarb eins der Tiere.

Mittwoch früh ging ich selbst zur HNO-Ärztin, um den Zustand meiner Luftwege dokumentieren zu lassen. Es wurden heftige Reizerscheinungen bestätigt. Die Beschwerden steigerten sich noch in Richtung Kehlkopf- und Lungenbeschwerden. In den von mir nachts telefonisch konsultierten Giftnotrufzentralen Berlin und Göttigen sagte man mir, es gäbe keine ursächliche Behandlung und wenn die Beschwerden stärker würden, solle ich mir in der Rettungsstelle Kortisonspray abholen.

Da ich den Ziegenbock innerhalb kurzer Zeit hatte versterben sehen und es mir nicht gut ging, war ich doch etwas besorgt um mein weiteres Schicksal. Aber gottlob lebe ich noch. Was auch der Tatsache zu verdanken ist, dass ich mit Frau Prof. Krüger von der Tierklinik der Uni Leipzig in Kontakt gekommen bin. Sie forscht an und über Glyphosat und es besteht kein Zweifel, dass diese Substanz nicht "nur" aufs grüne Blatt wirkt, sondern auch Stoffwechselkreisläufe bei Mensch und Tier unterbricht.

Sie hat mir und den Tieren Medikamente zur Verfügung gestellt, mit denen wir (über)leben können, bis das Zeug halbwegs abgebaut ist im Körper.

Außerdem wird sie Urin-, Boden- und Pflanzenproben des Hofes auf Glyphosatrückstände untersuchen. Die Pflanzen"schutz"mittelstelle in Prenzlau hat auch zwei Mitarbeiterinnen entsandt, die sich den Hof angesehen haben. Allerdings bereits am Freitag, den 24.8. Da war noch nicht das zu sehen, was jetzt zu sehen ist. Nach Beurteilung des Gärtnermeisters Andreas Hinz aus Petershagen handelt es sich bei der plötzlichen Verfärbung der Kräuter vor dem Ziegenauslauf ins gelblich/bräunliche um die Wirkung des abgedrifteten Herbizides. Ich habe das alles auch per Foto festgehalten.

Ich zeige hiermit den Besitzer des Feldes bzw. den Ausbringer des Mittels an

1. wegen fahrlässiger Körperverletzung in Bezug auf meine Atmungsorgane,

2. da Tiere in Deutschland bedauerlicherweise als Sache gelten, wegen Sachbeschädigung: vier kranke "Gnaden"tiere, ein fünftes Gestorbenes. Die anderen Tiere, die etwas weiter wegstanden, sind bisher zwar nicht akut erkrankt, wurden aber auch prophylaktisch behandelt.

Offensichtlich stellte die Art und Weise der Mittelausbringung einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar.

3. wegen Geschäftsschädigung: Montag ist mein Kräutererntetag und ich konnte auf Grund dieser Vorkommnisse hier bereits zweimal keine Kräuter ernten. Ich habe einen biozert. Wildkräuterhof und kann meinen Kunden keine möglicherweise mit Glyphosat kontaminierte Ware anbieten.

Ich muss erst die Analysen abwarten und das kann dauern.

Auch meine Tätigkeit als Heilpraktikerin konnte ich aus o. g. gesundheitlichen Gründen, die mit dem Herbizid zusammen hingen, zehn Tage lang nicht ausüben.

Ich erwarte - zumindest - finanzielle Entschädigung der Abdrift-Vergiftungs-Ernteausfallfolgen und aller damit im Zusammenhang für mich entstandenen Kosten.

Der ideelle Schaden sowie das, was dem 53 ha Biotop zugefügt wurde, wird wohl noch eine Weile zur Heilung brauchen.

Was diese Seite der Angelegenheit betrifft, so handelte es sich um ein 53 ha großes Biotop am Rande des Biosphärenreservats Schorfheide-Chorin, eine Zierde für die ganze Region. Mit Feldlerchen, Kranichsammelplatz, Heimstätte für Igel, Schmetterlings- und andere Insektenarten und eine Augenweide bezüglich der Blütenpracht. Jetzt ist das alles tot. An meinem Grundstücksrand breiten sich die Spinnmilbe und Blattpilze aus, weil das natürliche Gleichgewicht zerstört wurde. In der Dämmerung hole ich Igel vom Feld, die vergeblich ihre einstigen Futterplätze aufsuchen. Ein toter Fuchs liegt auf dem Hof bei mir - vielleicht hat er zu viele vergiftete Mäuse gefressen. Und dort, wo sonst tierisches und pflanzliches Leben ein Bild der Harmonie bot, sitzen jetzt Schwärme von Krähen auf dem zerstörten Land, um sich die vergifteten Würmer und Mäuse zu angeln.

Ein Land, das solch ein kostbares Fleckchen nicht im Stande ist zu schützen (z. B. auch durch entsprechende Gesetze) muss als armselig bezeichnet werden. In vielen anderen Bundesländern gibt es Gesetze zum Schutz von Flächen, die zehn Jahre und länger (unverändert) bestehen und zum Naturschutzgebiet geworden sind. Die Tiere wussten bisher auch nicht, wo das Biosphärenreservat endet und der Acker anfängt. Jetzt wissen sie es wohl. Es ist ein Jammer.

Ich werde mit dieser Angelegenheit an die Öffentlichkeit gehen. Ich erwarte Gesetzesänderungen. Ich erwarte, dass mein Grundstück, mein Leben und das meiner Tiere vor Vergiftungen geschützt wird. Ich lege nicht den geringsten Wert auf irgendwelche Pflanzen"schutz"mittel in Gestalt von Totalherbiziden um mich und meine Tiere herum.

Am Dienstag nach dem Spritzen waren zwei Schulklassen aus Berlin auf der Straße am Feld unterwegs. Es steht nicht mal ein Warnhinweis am Feld! Kinder rennen vielleicht mal auf die grüne Fläche oder stecken auch mal ein Blatt (oder mehrere) in den Mund. Wie weit soll das noch gehen mit der Unachtsamkeit? Auf dem Beipackzettel steht, man darf die behandelten Flächen bis zwei Tage nach der Ausbringung nur mit Schutzanzug und Schutzhandschuhen betreten. Gefahr ernster Augenschäden, reizt die Atmungsorgane, darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Sind diese Warnhinweise, die sogar der Hersteller selbst veröffentlicht, nicht wenigstens ein Warnschild für ahnungslose Spaziergänger oder Besucher der "Perle der Uckermark" wert??

Nun - der RBB, das Pestizidsaktionsnetzwerk, der Brandenburger Landtag, die Uni Leipzig zeigen jedenfalls Interesse an dieser Geschichte. Vielleicht (hoffentlich) zeigt sich auch die Uckermark selbst bald interessierter am Schutz ihrer wertvollsten Güter, nämlich den Naturschönheiten, wegen denen die Besucher diesen Landstrich aufsuchen.

Was den Ausbringer des Mittels und den Besitzer des Feldes betrifft, werfe ich ihnen konkret vor,

- dass jemand der Land besitzt und dieses vergiften will, zumindest vorher den Wetterbericht hören sollte, um sicher zu stellen, dass Nachbarn oder Grundwasser nicht betroffen werden. Es hätte auf Grund der Wetterlage (Unwetter am Tag des Spritzens und viel Regen in der darauffolgenden Nacht und den Tagen danach mit viel Nebelbildungen) an diesem Tag überhaupt nicht gespritzt werden dürfen.

- dass m. E. ungeeignetes Gerät verwendet wurde. Die Düsen befanden sich nicht knapp über dem Erdboden, wie eigentlich üblich bei starken Giften, sondern in ca. 60 bis 80 cm über dem Boden. Das Mittel wurde sehr fein versprüht, schon fast vernebelt. Abdriftspuren in den Bäumen zeigen sich in einer Höhe bis zu drei Metern. Das mag Mittel und Kosten reduzieren, aber auf Kosten der umliegenden Ländereien.

- dass es unterlassen wurde, mich über das Spritzen zu informieren, so dass ich und die Tiere gesundheitlichen Gefahren ausgesetzt wurden. Da mir außerdem vom Vorbesitzer des Feldes, gestattet wurde, dort Löwenzahn zu ernten und mir der Besitzerwechsel auch nicht mitgeteilt wurde, geschweige denn, dass gespritzt werden soll, kann ich ja froh sein, dass ich die Spritzerei noch insofern rechtzeitig selbst bemerkt habe, um die Wildkräuterernte bzw. Löwenzahnernte vom kontaminierten Feld zum Wohle meiner Kunden zu unterlassen.

Ich erwarte umfassenden Schadenersatz.

Und ich versichere, ich werde mich auf Grund dieser Vorkommnisse öffentlich und politisch engagieren.

Templin, den 31.8.2012

Gabriele Seydel

Etashofer Wildkräuter

biozertifiziert

DE-034-Ökokontrollstelle

Gnadenhof "Hammels Hoffnung" 

Telefon 03987 200 704

 

Im Jahr 2013 wurde die Bearbeitung der Strafanzeige eingestellt. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft ist Glyphosat ein zugelassenes Pflanzenschutzmittel und somit hat der Ausbringer des Mittels keine Straftat begangen. Wenn man bedenkt, dass mit Glyphosat behandelte Flächen bis zu 48 Stunden nach Ausbringung des Mittels nur mit Atemschutzmaske betreten werden dürfen, dann hätten demnach für Passanten des Feldweges Warnschilder aufgestellt werden müssen. Allein deshalb ist die Einstellung der Strafanzeige schon erschreckend. Außerdem hätte das Mittel so ausgebracht werden müssen, dass niemand benachbartes gefährdet wird, gegen diesen Grundsatz wurde grob fahrlässig verstoßen. 

Im Brief wies die Staatsanwaltschaft Gabriele Seydel auf die Möglichkeit hin, auf zivilrechtlichen Weg Schadensersatz und Schmerzensgeld gegenüber dem Verursacher geltend zu machen. Dies tat Frau Seydel auch, bis zum letzten Tag der Verjährungsfrist mit vielen Versuchen der außergerichtlichen Geltendmachung. Da der Verursacher Herr Schulz auf keine Bemühung eingegangen war, klagte Frau Seydel Ende 2015 auf Schadenersatz. 

In den Jahren nach diesem Vorfall spielte Herr Rainer Schulz und seine Frau Gerit Schulz im wahrsten Sinne Roulette mit ihren landwirtschaftlichen Betrieben: Die Verantwortung für die einzelnen Betriebe wechselte mehrmals in dieser Zeit. So kam es, dass das Gericht gegenüber dem Christianshof als Beklagten keinen Schadensersatz geltend machen konnte, weil Herr Schulz in der Verhandlung erklärte, dass der Christianshof an dem Tag im Jahr 2012 für die Ausbringung des Glyphosat-Präparats nicht verantwortlich war. Auf die Frage des Richters, wer denn dann verantwortlich war, verweigerte Herr Schulz die Aussage. 

Im Ergebnis wurde die Klage an das übergeordnete Amtsgericht Neuruppin übergeben. 

Frau Seydel hat nun die Möglichkeit, klein bei zu geben und die Klage zurück zu ziehen und 3600 € Anwalts- und Gerichtskosten zu zahlen, oder aber die Klage aufrecht zu erhalten und weitere 1200 € Gerichtskosten für das Amtsgericht Neuruppin zu bezahlen. Der Ausgang ist auf Grund der Verschleierung des Landwirtes ungewiss. 

 

Bericht über die Verhandlung zur Schadenersatzklage im o g. Fall

von Andreas Hinz, aufgeschrieben hier am 11.8.2017: 

Ich beginne meinen Bericht mit der Anknüpfung am Ausgang des Strafverfahrens. Mich als seit 1979 tätigen Gärtner und ebenso lange tätigen Naturschützer befremdet die Entscheidung in der Strafsache. In einem ähnlichen Fall im Jahr 1987 in Rehfelde gab es durch die Verwendung zu kleiner Düsen bei einem Herbizideinsatz ein Todesopfer, nur dass es nicht wie in Hammelspring eine Ziege war, sondern ein Mensch. Alle Beteiligten mussten damals vor die Strafkammer bis die Verantwortlichkeit geklärt war. So eine lange Verschleppung wie heute war damals nicht vorstellbar. Ich denke, wenn auch 2012 statt einer Ziege ein Mensch durch die Herbizidabdrift umgekommen wäre, dann wäre viel intensiver aufgeklärt worden. Leider gelten Tiere aber nach wie vor als Sache ohne Grundrechte als fühlende Lebewesen. 

So bleibt nach der Einstellung des Strafverfahrens Frau Seydel nur die Schadensersatzforderung über eine Zivilklage. Straf- und Zivilrecht wird ja im bundesdeutschen Rechtswesen bis hin zu verschiedenen Richtern konsequent getrennt. Das führt mitunter zu widersprüchlichen Urteilen, was viele zu Klagen ermutigt und den Gerichten mehr Arbeit beschert als notwendig. 

In der Verhandlung am 8. August 2017 unter dem Vorsitzenden Richter Kattenstroht am Amtsgericht Neuruppin ging es nun vor allem um die Frage der Verjährung: Ist die Schadenersatzklage überhaupt noch zulässig? 

Wie kam es zu dieser Frage: 

Frau Seydel versuchte bis Ende 2015 mit mehreren Angeboten eine gütliche Einigung mit den Besitzern der benachbarten Flächen, dem Ehepaar Gerrit und Rainer Schultz. Eine Klage war für sie das allerletzte Mittel, noch zu ihrem Recht zu kommen. Als alle Versuche scheiterten, reichte sie einen Tag vor der Verjährung Ende 2015 die Schadenersatzklage gegen Herrn Schultz ein. Wie oben schon geschrieben, stellte das Gericht fest, dass Herr Schultz nicht der richtige Ansprechpartner für die Schadenersatzforderung war, sondern seine Frau als Inhaberin des Landwirtschaftsbetriebes. Aus deren Sicht war die Schadenersatzforderung damit verjährt. 

Aus meiner Sicht wurde diese Verjährung vom Ehepaar Schultz vorsätzlich herbei geführt. Als Gärtner bin ich selbst auch im Dienstleistungsbereich tätig. Wenn ich bei meiner Arbeit einen Schaden verursache, dann stehe ich dafür gerade. Bei aller Sorgfalt kann trotzdem mal etwas passieren. Ich suche dann selbst Wege, den Schaden entweder zu beheben oder auszugleichen, und zwar schnellstmöglichst. Ich setze zwar seit 20 Jahren keine Biozide mehr ein, aber wenn ich jemand damit beauftragen würde und ihm passiert ein Fehler wie hier (zu feine Düsen und den zu starken Wind nicht bemerkt), dann hole ich ihn mit ran und dann müssen wir beide dafür gerade stehen. So ist mein persönliches Rechtsempfinden. 

Die Praxis sieht offenbar anders aus. Anwälte und Haftpflichtversicherungen raten immer wieder dazu, keine Schuld einzugestehen. Muss man ja vielleicht nicht gleich, aber irgendwann schon. Niemand hat während dieser Gerichtsprozesse mal gefragt, ob die Betriebshaftpflichtversicherung für den Schaden überhaupt heran gezogen wurde. Es wurde nicht der geringste Versuch der Schadensregulierung unternommen. Es wurde aus meiner Sicht statt dessen vorsätzlich die Verjährung abgewartet, obwohl Frau Seydel unermüdlich um eine außergerichtliche Einigung bemüht war. 

In der Verhandlung am 8. August nun gab es die Krönung der Dreistigkeit: 

Der Anwalt der Beklagten Herr Rechtsanwalt Michel erklärte, dass Frau Schultz auch nicht verantwortlich war für den Schaden. Frau Seydel fragte, ob denn dann der Fahrer des Spritzfahrzeugs haften muss. Darauf Herr Michel freundlich grinsend: "Damit sind Sie nahe dran." 

Der Vorsitzende Richter Herr Kattenstroht bemühte sich um eine gewissenhafte Entscheidung. Auch er äußerte den Verdacht der vorsätzlichen Herbeiführung der Verjährung. Damit ist es für ihn schwierig eine rechtssichere Entscheidung zu treffen, die dem allgemeinen Rechtsbewusstsein entspricht. Es wurde nur die Frage der Verjährung untersucht, aber in keinem Moment die Verantwortlichkeit für den Schaden an Frau Seydel, ihren Tieren und ihrem Biobetrieb. Wäre ein Mensch durch die Abdrift umgekommen, wäre das wohl längst geklärt gewesen. Hier hat Herr Schultz Frau Seydel drei Jahre lang reden und fordern lassen, im Bewusstsein, dass er gar nicht haftet und hat ihr denjenigen, der für den Schaden haftbar gemacht werden kann, arglistig verschwiegen. 

Herr Michel sagte dann, dass seine Mandanten in Zukunft friedlich mit Frau Seydel in guter Nachbarschaft leben wollen. Dass Frau Seydel das drei Jahre lang vergeblich versucht hat, ließ er unter den Tisch fallen. Frau Seydel soll am besten ihre Klage zurück ziehen. Frau Seydel lehnte das ab. 

Der Vorsitzende Richter hat die Verhandlung auf dem 24.8.2017 und hat an dem Tag um 15 Uhr im Amtsgericht Neuruppin, Sitzungssaal 4 im 1. Obergeschoss seinen Beschluss verkündet. Die Klage wurde abgewiesen, weil sie an den falschen Adressaten ging. Wir haben daraus gelernt, und werden uns gegen zukünftige Angriffe auf unsere Flächen und Tiere besser wehren.

Andreas Hinz

 

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